[410]1.
[A –]Erklärung [Heidelberger Bürger]
Der Ausgang der Verhandlungen der Zweiten Kammer über die Ordensfrage, sowie die von der Regierung dabei abgegebene Erklärung rücken die Möglichkeit der Einführung von Männerorden in unser Großherzogtum in bedenkliche Nähe.
Angesichts dessen fühlen sich die Unterzeichneten gedrungen, der Großherzoglichen Regierung nachfolgende Erklärung und Bitte zu unterbreiten:
1. Wir halten die Einführung von Männerorden in das Großherzogtum, in welchen sie seit dessen Bestand nicht zugelassen waren, für keine Notwendigkeit. Denn es besteht keine dringende Not oder Gefahr, der durch die Männerorden abgeholfen oder vorgebeugt werden müßte oder könnte. Der katholische Klerus in unserem Lande ist zahlreich genug, um den Anforderungen der Seelsorge zu entsprechen. Es ist auch zu bezweifeln, daß er selbst in seiner Mehrheit die Konkurrenz der Ordensseelsorge herbeiwünscht, und noch mehr, daß in weiten Kreisen der katholischen Bevölkerung ein Verlangen nach Zulassung von Männerorden besteht.
2. Wir erblicken aber in der Einführung von Männerorden eine ernste Gefahr und zwar in wirtschaftlicher, wie in politischer Hinsicht. Die Geschichte zeigt, daß solche Orden durch rasche Vergrößerung des Besitzes der toten Hand
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bedenklich wirken, und daß ganze Gegenden in Abhängigkeit von ihnen geraten können. Weiter ist zu befürchten, daß die Thätigkeit der Orden das Verhältnis der auf ein friedliches Zusammenleben angewiesenen Konfessionen störend beeinflussen wird. In einem paritätischen Lande bedeutet die Einführung solcher Männerorden, die auswärtigen Oberen gehorchen, und auf deren Leitung die Staatsregierung ohne Einwirkung ist, die Schaffung von Machtcentren, die für den konfessionellen Frieden bedrohlich werden können. Unsere Zeit hat aber wahr[411]lich keinen Anlaß, die auf konfessionellem Gebiete ohnehin schon bestehenden Gegensätze sich noch weiter verschärfen zu lassen. [410] Bezeichnung für das Liegenschaftsvermögen von Staat, Gemeinden, Kirchen und Stiftungen, das dem freien Verkehr entzogen ist.
3. Endlich würden wir die Einführung von Männerorden für politisch verfehlt halten müssen. Die Geschichte lehrt, daß mit weitgehender Nachgiebigkeit klerikalen Bestrebungen gegenüber der Friede nicht zu erkaufen ist. Und wenn man jetzt die Einführung der Orden mit Einschränkungen und Vorsichtsmaßregeln umgeben will, welche den damit verbundenen Gefahren vorbeugen sollen, so können diese doch, bei einem möglichen Wechsel der Personen und des Systems der Regierung,
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keine Bürgschaft für die Zukunft bieten und der Konsequenz neuer Anforderungen gegenüber auf die Dauer nicht aufrechterhalten werden. [411] Fehlt in der Fassung der „Erklärung“ in der Heidelberger Zeitung, Nr. 171 vom 25. Juli 1907, 2. Bl., S. [4].
Die Unterzeichneten sehen daher der Entschließung der Regierung in dieser Sache mit Besorgnis entgegen. Sie würden es beklagen, wenn man in einer Zeit, da man in anderen, und zwar in streng katholischen, Ländern sich der Orden und ihrer Übermacht zu erwehren sucht, in unserem Lande Männerorden einführen und damit die Tradition verleugnen würde, die in dieser Frage seit den Tagen Karl Friedrich’s festgehalten worden ist.
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Eine solche Maßnahme müßte in großen Teilen der Bevölkerung lebhafte Beunruhigung hervorrufen, und die Unterzeichneten können deshalb an die Großherzogliche Regierung nur die dringende Bitte richten, daß sie von dem ihr nach § 11 des Gesetzes vom 9. Oktober 1860[411] Nach dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 ging Markgraf (seit 1806 Großherzog) Karl Friedrich im Zuge der Säkularisation dazu über, die Klöster in Baden aufzuheben. Das Vermögen der aufgehobenen und erloschenen Ordensgesellschaften fiel dabei dem Staate zu.
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zustehenden Rechte keinen Gebrauch machen wolle. Zitat im Editorischen Bericht, oben, S. 405.
[412]2.
[Erklärung von 124 Professoren der drei badischen Hochschulen]
[A –]Durchlauchtigster Großherzog!
Gnädigster Fürst und Herr!
Die bei der Verhandlung der Zweiten Kammer über die Zulassung von Männerklöstern im Großherzogtum am 3. Juli dieses Jahres vom Herrn Minister der Justiz, des Kultus und Unterrichts im Namen der Regierung abgegebene Erklärung, sowie die Worte, welche der Herr Minister am Schluß der Debatte zu näherer Erläuterung der Sachlage hinzufügte, haben dem Lande kundgetan, daß die hohe Staatsregierung der Einführung von Männerorden zwar nicht grundsätzlich entgegen, wohl aber in zweifelnder Erwägung der objektiven Gründe begriffen ist, von denen die Entscheidung einer so bedeutsamen Frage notwendig abhängt.
Eurer Königlichen Hoheit fünfzigjährige gesegnete Regierung
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hat die Welt daran gewöhnt, daß in unserem Baden in wichtigen Augenblicken die offene Aussprache der Gedanken auch aus einzelnen Kreisen des Volks ein gnädig prüfendes Gehör beim Herrscher findet. Dieses glückliche Verhältnis ermutigt die Unterzeichneten, Eurer Königlichen Hoheit treu gehorsamste Professoren an den drei Hochschulen des Landes, welche schon so viele Beweise besonderen Vertrauens von ihrem erlauchten Schützer empfangen haben, zu nachstehendem unterthänigsten Bekenntnis. [412] Friedrich I. führte seit dem 24. April 1852 die Regierungsgeschäfte, zunächst als Regent für seinen erkrankten Bruder Leopold, seit dem 5. September 1856 als Großherzog von Baden.
Wir würden in der Neugründung von Männerklöstern, zu der die hohe Staatsregierung die ihr seit mehr als vierzig Jahren gesetzlich zustehende Genehmigung bisher beharrlich versagt hat, nach wie vor einen Schritt erkennen, der uns im Hinblick auf die fernere gedeihliche Entwicklung unseres öffentlichen Lebens mit ernster Besorgnis erfüllen müßte. Nach unserer Überzeugung ist das Bedürf[413]nis keineswegs dargethan, irgend ein wirklicher Nutzen äußerst ungewiß, jedenfalls verschwindend gering gegenüber den mannigfachen, nach geschichtlicher Erfahrung nur allzu wahrscheinlichen Nachteilen einer Institution, die unserem Lande dank der Entschließung Karl Friedrichs seit einem Jahrhundert völlig fremd geworden ist. Die Arbeit der Seelsorge liegt in der bewährten Hand eines geistlichen Standes, der mit Hingebung seines Amtes wartet; andere Dienste pflegsamer Natur leisten neben der Kirche gern und reichlich Staat und Gesellschaft. Im langen Laufe mühevoller Jahre hat das weise Regiment Eurer Königlichen Hoheit, dem veränderten Zeitgeist weit entgegenkommend, wie zwischen Staat und katholischer Kirche, so zwischen den verschiedenen Konfessionen selbst den Frieden leidlich hergestellt; die schon heute angesichts der als möglich erwarteten Neuerung rings im Lande aufsteigende Erregung beweist, daß die Zulassung von Männerklöstern solchen Frieden nicht etwa befestigen, sondern erschüttern würde.
Diese Gründe mögen in unserer Äußerung vielleicht eine subjektive Färbung zeigen; von dem erleuchteten Ermessen Eurer Königlichen
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Hoheit wie von der Einsicht der hohen Staatsregierung erhoffen wir die Erkenntnis und Würdigung ihres objektiven Wertes. MWG: Königliche Korrektur des Druckfehlers in MWG digital.
Eurer Königlichen Hoheit
unterthänigste, treu gehorsamste
unterthänigste, treu gehorsamste
Heidelberg, Freiburg i. B., Karlsruhe,
den 30. Juli 1902.
den 30. Juli 1902.
Professoren der Ruperto-Carola
zu Heidelberg
zu Heidelberg
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[413] In A folgt mit dem Hinweis „gezeichnet“ eine Liste von 51 Namen.
Professoren der Alberto-Ludoviciana
zu Freiburg i. B.
zu Freiburg i. B.
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In A folgt mit dem Hinweis „gezeichnet“ eine Liste von 39 Namen.
Professoren der Technischen Hochschule
Fridericana
zu Karlsruhe
Fridericana
zu Karlsruhe
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In A folgt mit dem Hinweis „gezeichnet“ eine Liste von 34 Namen.