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Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[468][A 286]Gegen das Spruchkollegium!

Der Fall Jatho ist da. Es droht die Anwendung des Spruchverfahrens. Noch kann vielleicht die Gefahr vermieden werden. Darum erheben wir unsere Stimme.
Wir sind Laien. Über die Theologie des Pfarrers Jatho geben wir kein Urteil ab. Was uns als deutsche Protestanten angeht, ist die Frage, ob das neue Lehrzuchtgesetz Anwendung finden soll oder nicht. Wir halten diese Lehrzucht in der protestantischen Kirche der Gegenwart für unmöglich und jeden Versuch ihrer Anwendung für eine Erschütterung der kirchlichen Organisation des Protestantismus.
Die altprotestantische Zeit hat die Lehrzucht des Kirchenregimentes gehabt. Aber das 19. Jahrhundert hat die Grundlagen dieser Lehrzucht zerstört. Jede kirchenregimentliche Entscheidung einer Lehrfrage – wenn auch nur für das Gebiet einer bestimmten Landeskirche – erscheint uns heute als unerträglich. Das protestantische Rechtsbewußtsein der Gegenwart ist dagegen. Es hat dem Kirchenregiment die Macht und zugleich die Pflicht der Lehrzucht hinweggenommen. Das preußische Kirchenregiment selbst hat das empfunden und die Lehrentscheidung auf ein Spruchkollegium abgewälzt. Aber nur umso greller tritt der Widersinn hervor: ein Gerichtshof soll die Lehre des Evangeliums regeln!
Vermag Jemand zu glauben, daß die Verkündigung des Evangeliums durch Richterspruch und Zwangsvollstreckung gefördert werden kann? Pfarrer Jatho hat feste Wurzel in seiner Gemeinde. Vermag Jemand zu glauben, daß seine Gemeinde durch seine Absetzung erbaut und nicht vielmehr zerrüttet werden wird? Die Erregung wird über die Gemeinde hinaus auf die preußische Landeskirche, ja auf den deutschen Protestantismus wirken, denn an der Entwickelung der preußischen Landeskirche sind wir alle interessiert. Die Frucht der Erregung aber wird eine Schädigung der Landeskirche, eine Herabminderung ihres Einflusses auf das Volksleben sein.
Die geistige Macht der protestantischen Kirche ist bedroht, wenn das geistliche Amt durch richterliche „Sprüche“ gebunden, wenn gegen „modernistische“ Geistliche mit zwangsweiser Trennung von ihrer Gemeinde vorgegangen wird. Das Spruchverfahren ist auf [469]dem Boden der protestantischen Kirche von heute ein Widerspruch in sich selbst. Um des deutschen Protestantismus willen protestieren wir darum gegen jede zwangsweise Lehrentscheidung durch Kirchenregiment und Spruchkollegium.