[76][A 1]Die „Bedrohung“ der Reichsverfassung
In der Antwort des Herrn von Jagemann (in Nr. 143) auf die Erklärung der beiden Heidelberger Staatsrechtslehrer
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muß besonders auffallen, daß er von der Theorie des „mutuus dissensus“ wie von einer von ihm geschaffenen spricht.[76] Gemeint sind Georg Jellinek und Gerhard Anschütz. Ihre Erklärung erschien in der Frankfurter Zeitung, Nr. 140 vom 20. Mai 1904, 1. Mo.Bl., S. 1, unter der Überschrift „Herr von Jagemann und die deutsche Reichsverfassung“. Darin setzen sich Jellinek und Anschütz mit dem Buch Eugen von Jagemanns, Die deutsche Reichsverfassung. Vorträge. – Heidelberg: Carl Winter’s Universitätsbuchhandlung 1904, auseinander. Vgl. dazu auch den Editorischen Bericht, oben, S. 74.
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Dem ist entschieden entgegenzutreten. Solange die Reichsverfassung besteht, hat es Laien und Dilettanten gegeben, welche, weil die Einleitung der Verfassung von der Schließung eines „ewigen Bundes“ berichtet, Frankfurter Zeitung, Nr. 143 vom 24. Mai 1904, Mo.Bl., S. 1. Die mit dem Terminus „mutuus dissensus“ bezeichnete Theorie besagt, daß Vertragspartner einen einmal geschlossenen Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen aufheben oder ändern können.
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gemeint haben, das Reich könne nach Analogie des Dreibundes In der Präambel der Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 heißt es: „Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die südlich vom Main belegenen Theile des Großherzogtums Hessen, schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes.“
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oder doch wenigstens des alten Deutschen Bundes Der „Dreibund“ wurde mit Vertrag vom 20. Mai 1882 zwischen dem deutschen Kaiser, dem Kaiser von Österreich und König von Ungarn sowie dem König von Italien geschlossen. Sie vereinbarten Beistand oder Neutralität in Kriegsfällen. Der Vertrag war auf fünf Jahre befristet und wurde mehrmals verlängert.
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auch durch Vertrag der Kontrahenten, welche dort genannt sind, wieder aufgelöst werden, – eine Ansicht, welche, beiläufig bemerkt, unter anderem die Konsequenz haben müßte, daß auch ein einzelner Bundesstaat, etwa Bayern, auf Grund der bloßen einstimmigen Zustimmung aller anderen Regierungen jederzeit, ohne Mitwirkung des Reichstags, müßte aus dem [77]Reichsverbande entlassen werden können. Nach Art. 1 der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 vereinigten sich die „souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands mit Einschluß Ihrer Majestäten des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande […] zu einem beständigen Bunde, welcher der deutsche Bund heißen soll.“
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Im Winter 1886/87 wurde denn – wie mir mein verstorbener Vater damals lachend erzählte –[77] Die Anhänger der „Vertragstheorie“ sahen im Deutschen Reich verfassungsrechtlich in erster Linie einen Bund der souveränen Fürsten. Sie konnten sich dabei unter anderem auf den Staatsrechtler Max von Seydel berufen, der das Deutsche Reich als einen auf rein vertragsmäßiger Basis ruhenden Staatenbund beschrieb. Seydel, Max von, Commentar zur Verfassungs-Urkunde für das Deutsche Reich, 2., umgearb. Aufl. – Freiburg i. B./Leipzig: Akademische Verlagsbuchhandlung J.C.B. Mohr (Paul Siebeck) 1897, S. 22 ff. Auch Bismarck vertrat aus taktischem Kalkül, so etwa bei seinem „Staatsstreichplan“ vom 2. März 1890, die Auffassung, daß das Reich ein Fürstenbund sei. Da die Fürsten und Freien Städte Gründer des Reiches und Verfassungsstifter seien, besäßen sie auch ein Revisionsrecht, dürften also das Reich gleichsam „kündigen“ und neubegründen oder zumindest einzelne Verfassungsbestimmungen außer Kraft setzen. Dieses Argument wurde bei umstrittenen Reichstagsvorlagen mehrfach auch von der konservativen Presse ins Feld geführt.
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in den Couloirs des Reichstags auch ein Ausspruch des Fürsten Bismarck kolportiert, etwa dahin: daß man ja, wenn der Reichstag in der Militärfrage schlechterdings nicht zur Raison zu bringen sei, schließlich besser tun werde, auf die Einzelstaaten zurückzugreifen und den Bund wieder aufzulösen. Der Vater Max Webers, von 1872–77 und 1879–84 Mitglied des Reichstags für die Nationalliberalen, verfügte über hervorragende politische Kontakte in Berlin und war auch nach seinem Ausscheiden aus dem Reichstag über die internen Vorgänge bestens informiert.
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Ob Fürst Bismarck, der bekanntlich im engeren Kreise manches sagte, was für seine Staatspraxis nicht maßgebend war – so z. B. auch: daß eigentlich die Monarchie eine recht „lästige“ Staatsform sei; denn „dieser Mann“ (der alte Kaiser) „koste“ ihn Im November 1886 legte die Reichsleitung unter Bismarck den Entwurf eines „Septennatsgesetzes“ vor, in dem die Heeresstärke für sieben Jahre auf rund 470.000 Mann festgesetzt wurde. Als der Reichstag am 14. Januar 1887 mit den Stimmen des Zentrums und der Linken die Vorlage in dieser Form ablehnte, wurde er aufgelöst, und es kam zu Neuwahlen. In der Zeit des Wahlkampfes ließ Bismarck verlauten, daß man die Existenz des Deutschen Reiches „am Ende auch ohne die jetzige Verfassung wahren“ könne, und dies „gewiß besser ohne einen solchen Reichstag“. Er sei überzeugt, den Kaiser dahin bewegen zu können, „hier eine Änderung zu treffen, und die Bundesregierungen ebenfalls.“ Bismarck. Die gesammelten Werke, Band 8. – Berlin: Otto Stollberg & Co. 1926, S. 551.
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„täglich zwei Stunden“, –[77]A: ihm
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jenen Ausspruch wirklich getan hat, ist gleichgültig. Würde er damals in der Form, wie jetzt bei Herrn von Jagemann, etwa in der „Nord[78]deutschen Allgemeinen Zeitung“ Als Zitat nicht nachgewiesen.
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verwertet worden sein, so würde Bismarck ihn wohl als eine „minder haltbare Tagesleistung“ bezeichnet haben. Die subalterne Beflissenheit „staatserhaltender“ Kreise aber bemühte sich schon damals eifrig um diesen hingeworfenen Brocken; ich erinnere mich deutlich, daß bei Gerichtsfrühschoppen[78] Die konservativ-liberale Norddeutsche Allgemeine Zeitung galt im Kaiserreich als offiziöse Tageszeitung, in der die Linie der Regierung vertreten wurde.
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und dergleichen ernsthaft darüber diskutiert wurde, und so mag das Dictum denn auch seinen Weg zu jenen behaglichen Lokalen in der Nähe der Linden gefunden haben, wo die kleineren und kleinsten Bundesstaaten am Abend sich über ihre politische Einflußlosigkeit bei dunklem Biere zu trösten pflegten. Daß jetzt diese Bierbankpolitik, – denn das ist die einzig mögliche Bezeichnung –, mit der erfrischenden Siegesgewißheit des Dilettanten, den Heidelberger Studenten als „staatsrechtliche“ Theorie dargeboten wird, An den „Gerichtsfrühschoppen“ in Berlin dürfte Max Weber in der Zeit seines Referendariats und der Vertretung eines Berliner Anwalts 1887/88 teilgenommen haben.
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ist sicherlich ein wenig erhebendes Schauspiel. Aber jener Ursprung der Lehre könnte immerhin die ernsthafte politische Presse veranlassen, die Sache mehr von der heiteren Seite anzusehen, als es bisher geschah. Eugen von Jagemann hatte seine Thesen 1903 als ordentlicher Honorarprofessor für Staatsrecht zunächst in Vorlesungen an der Universität Heidelberg vorgetragen.
Eine ernste Seite hat der Vorgang freilich auch. Wenn wir mit Recht das gelegentliche Kokettieren mit dem Worte: „Revolution“ seitens eines Teiles der Sozialdemokratie
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leichtfertig und einer großen Partei unwürdig finden, so verlangt das Kokettieren mit der Revolution „von oben“ auf Seiten von Leuten, die im Ernstfalle ja sehr weit vom Schuß sein würden, die denkbar schärfste Zurückweisung. Dazu, um einen Verfassungskonflikt herbeizuführen und dann, auf die Bajonette des stehenden Heeres gestützt, eine Weile „fortzuwursteln“, dazu bedarf es wahrlich keines großen Staatsmannes, nicht einmal eines (im heutigen Sinne) „starken Mannes“. Es genügt dazu ein gewissenloser Dummkopf oder ein politischer Abenteurer an der Spitze der Reichsverwaltung. Aber dann: aus [79]diesem Konflikt uns wieder herauszuhelfen, ohne daß nicht nur unsere Weltstellung, unsere Einheit und Unabhängigkeit vom Ausland, sondern auch die Rechtssicherheit aller unserer Institutionen für viele Generationen in die Brüche gingen, – dazu bedürfte es nach der Eigenart unseres Staatswesens und unserer Lage eines Staatsmannes, der eine ganz andere Taille hätte, als alles, was heute in Deutschland irgendwo an „kommenden Männern“ herumläuft. Selbst die Verminderung unseres Heeres wäre eine geringere Gefahr, als ein solches Experiment, unternommen von dem Epigonengeschlecht, welches uns regiert. Das Spintisieren subalterner Geister über die Möglichkeit eines außerparlamentarischen Regimes gehört in jenes System von Nadelstichen, mit denen von gewissen höfischen und agrarischen Kreisen gegen unsere parlamentarischen Institutionen seit Jahren Stimmung gemacht wird. Es ist nicht zu leugnen, daß – ob mit oder ohne Mitverschulden der Volksvertretungen, bleibe unerörtert – das Raisonnieren auf deren Unfähigkeit, der Glaube an die „Überlebtheit“ des Parlamentarismus und dergleichen – Dinge, die man übrigens vor 250 Jahren in England ganz ebenso hören konnte – Gegenüber der zunehmenden Bereitschaft führender Sozialdemokraten, mit den bürgerlichen Parteien zu kooperieren, betonte Karl Kautsky als Vertreter des orthodoxen Marxismus den revolutionären Charakter der Partei. Wiederholt bezeichnete er die politische Revolution als Voraussetzung für die Schaffung einer sozialistischen Gesellschaft.
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bei uns jetzt derart zum „guten Ton“ gehört, daß fast ein gewisser Mut erforderlich ist, diesem Modegeschwätz überhaupt entgegenzutreten. Und doch hätten die Kritiker des Parlamentarismus allen Anlaß, heute, wo die Wahrscheinlichkeit der Entstehung eines Konflikts von unten her so fern liegt, wie nur je in unserer Geschichte, wo z. B. die parlamentarischen Chancen von Militärforderungen, verglichen mit der Zeit vor 10 oder 20, oder gar vor 40 Jahren, geradezu beneidenswerte sind,[79] In der Zeit der Englischen Revolution wurde der Machtkampf zwischen Anhängern der Krone und dem Parlament auch publizistisch ausgetragen. Aus der Zeitangabe läßt sich schließen, daß Max Weber hier auf das vorwiegend negative Urteil über das von 1648–1653 bestehende „Rumpfparlament“ anspielt, dem eine ausschließliche Fixierung auf die Sicherung seiner Machtstellung vorgeworfen wurde. Auch das „Bareboneʼs Parliament“, Nachfolger des von Oliver Cromwell im April 1653 mit Gewalt aufgelösten „Rumpfparlaments“, galt in den Augen seiner Gegner als reformunfähige Ansammlung von fanatischen Sektierern und politisch inkompetenten Aufsteigern, was aus unzähligen zu dieser Zeit kursierenden Flugschriften und Petitionen hervorgeht.
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[80]recht zurückhaltend zu sein in der Herbeiführung von Debatten über den relativen Wert der einzelnen großen Faktoren unseres Staatslebens. Der Spieß könnte auch einmal umgedreht werden. Seit bald 15 Jahren leben wir unter einem Regime, welches einen so stark persönlich-monarchischen Charakter an sich trägt, Anspielung darauf, daß, im Unterschied zu den Zeiten des preußischen Verfassungskonflikts der 1860er Jahre und ebenso der heftigen parlamentarischen Auseinandersetzungen über das Septennat und seine Erneuerung der 1880er Jahre (siehe Anm. 8), seit 1893 – nicht zuletzt unter dem Einfluß der wehrfreudigen Stimmung in der Bevölkerung – die Neigung der Parteien des Reichstags nachgelassen hatte, den Heeresvorlagen ihre Zustimmung zu verweigern.
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wie dies selten irgendwo der Fall war. Würden wir nun fragen, was denn eigentlich dieses Regime geleistet hat, selbst auf demjenigen Gebiet, wo angeblich das monarchische Regiment seine spezifische Leistungsfähigkeit zeigen soll: dem der äußeren Politik, – so würde der Vergleich mit den demokratisch verwalteten Großstaaten ein für uns sicherlich nicht schmeichelhafter sein. Der beispiellose Rückgang des deutschen Prestiges ist kein unverschuldeter, und es sind ganz andere Instanzen, als etwa die deutschen Parlamente, die ihn verschuldet haben.[80] Dies bezieht sich auf das „persönliche Regiment“ Wilhelms II., der am 15. Juni 1888 den Thron bestiegen hatte.
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Die zahlreichen Eingriffe Kaiser Wilhelms II. in die Führung der auswärtigen Angelegenheiten wurden als ursächlich für die Verschlechterung der Position des Deutschen Reiches in den internationalen Beziehungen angesehen. Max Weber drückte schon 1892 seine Befürchtungen aus: „Aber was soll man überhaupt versuchen[,] von unsrer Lage und unsren Aussichten zu sprechen, wo beide von einem absolut unberechenbaren Faktor abhängen: der Person des Kaisers. […] Wie durch ein Wunder entgehen wir bis jetzt noch diplomatisch wirklich ernsten Situationen, aber daß die Politik Europas nicht mehr in Berlin gemacht wird, steht wohl außer Zweifel.“ Brief Max Webers an Hermann Baumgarten vom 28. April 1892, GStA Berlin, Rep. 92, Nl. Max Weber, Nr. 7 (MWG II/2).
Genug davon. – Die breiten Schichten des deutschen Bürgertums sind, aus guten Gründen, Anhänger der Monarchie als Institution, und, so viel an uns liegt, werden wir es bleiben, auch wenn, wie wir es erleben mußten, die Monarchie in ihrem konkreten Träger einmal den Erwartungen nicht entspricht, die wir auf sie zu setzen berechtigt waren. Aber wir werden uns auf das entschiedenste ausbitten müssen, daß man für die parlamentarischen Institutionen gefälligst ein für allemale das Gleiche gelten läßt. Denn bei der Fortsetzung solcher Debatten würde die Monarchie nicht besser fahren als der Parlamentarismus.
Heidelberg, 31. Mai 1904.
Prof. Max Weber.