Wortbildmarke BAdW

MWG digital

Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[425]1.

[[A [1]]]Aufruf [von Dezember 1904 / Januar 1905]

Unsere Zeit läßt dem Kranken und Siechen mehr öffentliche Pflege angedeihen, als irgend eine frühere, duldet daneben aber Zustände, die erst den Niedergang des von Natur Gesunden zur Folge haben. Man empfiehlt Eheverbot für organisch Kranke und befürwortet Staatsprämien für Eheschließung gesunder jugendlicher Personen, um den Bevölkerungszuwachs zu verbessern. Wir haben aber bereits heute einen trefflichen Nachwuchs, den wir nur kläglich zugrunde gehen lassen:
Rund 180 000 uneheliche Kinder
werden jährlich in Deutschland geboren, nahezu ein Zehntel aller Geburten überhaupt. Und diese gewaltige Quelle unserer Volkskraft, bei der Geburt meist von hoher Lebensstärke, da ihre Eltern in der Blüte der Jugend und Gesundheit stehen, lassen wir verkommen, weil eine rigorose Moralanschauung die ledige Mutter brandmarkt, ihre wirtschaftliche Existenz untergräbt und sie damit zwingt, ihr Kind gegen Bezahlung fremden Händen anzuvertrauen, – ein Zustand, dessen verhängnisvolle Konsequenzen jüngst wieder der Prozeß Wiese, Hamburg, uns kraß vor Augen geführt hat.
1
[425] Die Hamburgerin Elisabeth Wiese hatte um die Jahrhundertwende mindestens fünf nichteheliche Kleinkinder, die ihrer Obhut anvertraut waren, vergiftet. Sie vermittelte die Kinder lediger Mütter gegen Provision an wohlhabende Pfiegefamilien. Einige schickten die Kinder jedoch zurück. Als ihr diese lästig wurden, beging sie die Morde. Elisabeth Wiese wurde im Jahre 1905 hingerichtet. Der „Fall Wiese“ erregte im ganzen Reich große Aufmerksamkeit.
So sterben denn bereits in und vor der Geburt 5 % der unehelichen Kinder gegen 3 % des Reichsdurchschnittes, im ersten Lebensjahre 28,5 % gegen 16,7 %, so daß überhaupt nur ein geringer Bruchteil zur Reife erwächst. Wie dessen weitere Entwicklung sich aber gestaltet, geht daraus hervor, daß von den als verwahrlost der Zwangs-Fürsorge-Erziehung übergebenen Kindern nicht weniger als 17 % unehelich waren! Und während nur ein verschwindender Prozentsatz als militärtauglich befunden wird, rekrutiert sich [426]die Welt der Verbrecher, Dirnen und Landstreicher zu einem erschreckenden Teil aus unehelich Geborenen. So züchten wir durch ein unbegründetes moralisches Vorurteil künstlich ein Heer von Feinden der menschlichen Gesellschaft. Dabei ist die Geburtenziffer an sich in Deutschland in relativem Rückgang begriffen: Auf 1000 Lebende entfielen 1876 noch 41 Geburten, 1900 nur noch 35½! Die sorgsame Erhaltung jedes gesund geborenen Kindes ist also in jeder Hinsicht ein Gebot rationeller Rassenhygiene und wichtig für die Erhaltung unserer Volks-Kraft und -Gesundheit.
Man hat nun versucht, mit Kinderkrippen, Findelhäusern u. dergl. hier einzugreifen. Aber Kinderschutz ohne Mutterschutz ist und bleibt Stückwerk; denn die Mutter ist die kräftigste Lebensquelle des Kindes und zu seinem Gedeihen unentbehrlich. Wer ihr Ruhe und Pflege in ihrer schwersten Zeit gewährt, ihr eine wirtschaftliche Existenz für die Zukunft sichert, sie vor der kränkenden und das Leben verbitternden Verachtung ihrer Mitmenschen bewahrt, der schafft damit auch die Basis für leibliches und geistiges Gedeihen des Kindes und zugleich einen starken sittlichen Halt für die Mutter selbst. Dies will der
Bund für Mutterschutz:
Er will Heimstätten schaffen, in welchen alle gesunden und arbeitswilligen unehelichen Mütter willkommen sind, die den ernstlichen Wunsch haben, ihre Kinder zu gesunden und nützlichen Menschen [A 2]selbst zu erziehen. Tunlichst auf dem Lande oder in ländlichen Vororten der Städte sollen sie in gärtnerischer Bodenbearbeitung, in landwirtschaftlichen Nebenbetrieben oder in gesundheitlich einwandsfreier gewerblicher Tätigkeit wirtschaftliche Selbständigkeit gewinnen, unter gleichzeitiger Fürsorge für eine zweckmäßige Pflege und Erziehung der Kinder, Gewährung von Rechtsschutz und ärztlicher Hülfeleistung. Die Erfahrung hat gezeigt, daß ein derartiges Vorgehen auch den Wünschen vieler Väter entspricht und dazu beiträgt, deren Beihülfe und Interesse für Mutter und Kind zu erhalten. Hand in Hand mit diesen Maßnahmen sollen ein umfassender gesetzlicher Mutterschutz, eine allgemeine Niederkunftsversicherung u.ä. Ziele in Angriff genommen werden.
[427]Um diese Bestrebungen aber planmäßig und auf breitester Basis verfolgen zu können, ist die tätige Hülfe und Beteiligung weiter Volkskreise unerläßlich. Deshalb richten die Unterzeichneten an alle ihre Mitbürger die dringende Aufforderung, durch ihre praktische Mitarbeit und finanzielle Unterstützung die Erreichung unseres Ziels zu sichern und zu beschleunigen.
a
[427] Nach der Liste der Unterzeichner folgen die organisatorischen Bestimmungen. Sie lauten: Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch formlose Anmeldung bei der Geschäftsstelle unter gleichzeitiger Übersendung eines – von jedem einzelnen nach seiner wirt schaftlichen Lage selbst zu bestimmenden – Jahresbeitrags, dessen Quittung als Mitgliedskarte gilt. Um möglichst weiten Kreisen die Teilnahme zu ermöglichen, werden Beiträge bis zu 1 Mk. herab entgegen genommen. Doch bitten wir dringend alle besser situierten Freunde unserer Bestrebungen, diese durch Zuwendung reichlicher Mittel zu fördern. Im Hinblick auf die Kosten der ersten Propaganda, sowie der ersten Einrichtung von Mutterkolonien werden einmalige größere Beiträge mit besonderem Danke angenommen.
Ferner sind uns besonders willkommen Meldungen von Freunden der Sache, welche bereit sind, die (sich bereits meldenden) ledigen Mütter mit ihren Kindern aufzunehmen, sie event. in ihrem Wirtschaftsbetriebe zu beschäftigen oder ihnen sonst eine (sei es auch nur vorläufige) Unterkunft und Existenz zu beschaffen, ferner uns geeignete Siedelungsterrains nachzuweisen, Arbeitsgelegenheit zu vermitteln usw.
Die Gründung von Ortsgruppen, Einsetzung lokaler Vertrauenspersonen, Veranstaltung von öffentlichen Versammlungen, Herausgabe eines Organs und sonstige propagandistische Tätigkeit durch Wort und Schrift werden in Kürze in Angriff genommen werden.
Die Geschäftsstelle: Dr. Max Marcuse, Berlin W., Leipzigerstr. 42.

2.

[[A 254]]Aufruf [von September 1905]

180 000 uneheliche Kinder
werden jährlich in Deutschland geboren, nahezu ein Zehntel aller Geburten überhaupt. Diese gewaltige Quelle unserer Volkskraft, bei der Geburt meist von hoher Lebensstärke, da ihre Eltern in der Blüte der Jugend und Gesundheit stehen, lassen wir verkommen, weil eine rigorose Moralanschauung die ledige Mutter brandmarkt, [428]ihre wirtschaftliche Existenz untergräbt und sie damit zwingt, ihr Kind gegen Bezahlung fremden Händen anzuvertrauen.
[A 255]Die verhängnisvollen Konsequenzen dieses Zustandes zeigen sich u. a. darin, daß der Durchschnitt der Totgeburten bei den unehelichen Kindern 5 % beträgt gegen 3 % insgesamt, der im ersten Lebensjahr sterbenden 28,5 % gegen 16,7 % insgesamt. Und während nur ein verschwindender Prozentsatz militärtauglich wird, rekrutiert sich die Welt der Verbrecher, Dirnen und Landstreicher zu einem erschreckenden Teil aus unehelich Geborenen. So züchten wir durch ein unbegründetes moralisches Vorurteil künstlich ein Heer von Feinden der menschlichen Gesellschaft. Dabei ist die Geburtenziffer an sich in Deutschland in relativem Rückgang begriffen: Auf 1000 Lebende entfielen 1876 noch 41 Geburten, 1900 nur noch 35½!
Diesem Raub an unserer Volkskraft Einhalt zu tun, erstrebt der
Bund für Mutterschutz.
Man hat bereits versucht mit Kinderkrippen, Findelhäusern u. dgl. hier einzugreifen. Aber Kinderschutz ohne Mutterschutz ist und bleibt Stückwerk, denn die Mutter ist die kräftigste Lebensquelle des Kindes und zu seinem Gedeihen unentbehrlich. Wer ihr Ruhe und Pflege in ihrer schwersten Zeit gewährt, ihr eine wirtschaftliche Existenz für die Zukunft sichert, sie vor der kränkenden und das Leben verbitternden Verachtung ihrer Mitmenschen bewahrt, der schafft damit auch die Basis für leibliches und geistiges Gedeihen des Kindes und zugleich einen starken sittlichen Halt für die Mutter selbst. Darum will der Bund für Mutterschutz vor allem die Mütter sicherstellen, indem er ihnen zur Erringung
wirtschaftlicher Selbständigkeit
behilflich ist, insbesondere solchen, die ihre Kinder selbst aufzuziehen bereit sind, durch Schaffung von ländlichen und städtischen
Mütterheimen,
in welchen überdies für zweckmäßige Pflege und Erziehung der Kinder, Gewährung von Rechtsschutz und ärztliche Hilfeleistung Sorge getragen wird. Die Erfahrung hat gezeigt, [A 256]daß ein derartiges Vorgehen auch den Wünschen vieler Väter entspricht und dazu beiträgt, deren Beihilfe und Interesse für Mütter und Kind zu erhalten.
[429]Der Bund will aber vor allem auch die Quellen verstopfen, aus denen die gegenwärtige Notlage der ledigen Mutter entsteht, und diese sind insbesondere die moralischen Vorurteile, welche sie heute gesellschaftlich verfehmen, und die Rechtsbestimmungen, die ihr nahezu allein die wirtschaftliche Sorge und Verantwortung für das Kind aufbürden und den Vater gar nicht oder in ganz unzureichender Weise zur Mittragung der Lasten heranziehen.
Die sittliche Verfehmung
der ledigen Mutter wäre vielleicht verständlich, wenn wir unter wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen lebten, die es jedem
a
[429]A: jeden
ermöglichen, bald nach erlangter Geschlechtsreife in die Ehe zu treten, so daß unfreiwillige Ehelosigkeit erwachsener Personen ein anomaler Zustand wäre. In einer Zeit wie der unsrigen aber, in der nicht weniger als 45 % aller gebärfähigen Frauen unverheiratet sind, und die sich wirklich verehelichenden großenteils erst in verhältnismäßig spätem Alter in die Ehe treten können, muß eine Auffassung als unhaltbar bezeichnet werden, welche die unverehelichte Frau, die einem Kind das Leben gibt, als Verworfene gleich dem niedrigsten Verbrecher aus der Gesellschaft ausstößt und der Verzweiflung preisgibt.
Ebenso unhaltbar erscheint aber darum auch
die heutige Rechtsauffassung,
welche bei Mangel der vom Staat für die Eheschließung geforderten Formen den leiblichen Vater nicht als Vater im Rechtssinne anerkennt, ihm keine Verwandtschaft mit dem von ihm gezeugten Kinde zugesteht, ihm keine Verantwortung für das Kind und dessen Mutter auferlegt, obwohl in den meisten Fällen diese die wirtschaftlich schwache, er selbst der wirtschaftliche stärkere Teil ist. Es muß daher eine Reform der Gesetzgebung im Sinne möglichster Gleichstellung des unehelichen mit dem ehelichen Kinde dem Vater gegenüber erstrebt werden.
[A 257]Endlich ist aber die – eheliche wie uneheliche – Mutterschaft überhaupt ein für die Gesellschaft so außerordentlich wichtiger Faktor, daß es dringend erwünscht erscheint, sie nicht mit all ihren [430]Konsequenzen ausschließlich der Privatfürsorge zu überlassen. Im Interesse des Allgemeinwohls muß vielmehr eine
allgemeine Mutterschaftsversicherung
erstrebt werden, deren Kosten durch Beiträge beider Geschlechter, sowie durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln aufzubringen sind. Diese Versicherung muß nicht nur jeder Frau für den Fall ihrer Schwangerschaft Bereitstellung zureichender ärztlicher Hilfe und sachkundiger Pflege während der Zeit der Niederkunft gewährleisten, sondern auch weiter die Erziehung des Kindes bis zu dessen Erwerbsfähigkeit sicherstellen.
Um diese Anschauungen und Bestrebungen planmäßig und auf breitester Basis propagieren zu können, ist die tätige Hilfe und Beteiligung weiter Volkskreise unerläßlich. Deshalb richten wir an alle Gesinnungsgenossen die dringende Aufforderung, durch
Anschluß an den Bund für Mutterschutz
die Erreichung jener Ziele sichern und beschleunigen zu helfen.
Um den weitesten Kreisen die Teilnahme zu ermöglichen, werden Beiträge bis zu 1 Mk. herab entgegengenommen. Doch bitten wir dringend alle besser situierten Freunde unserer Bestrebungen, diese durch Zuwendung reichlicher Mittel zu fördern. Namentlich werden einmalige größere Beiträge für die Kosten der ersten Propaganda, sowie der ersten Einrichtung von Mütterheimen und Mütterkolonien mit besonderem Danke angenommen.
Ferner sind uns namentlich willkommen Meldungen von Freunden der Sache, die vorläufig bereit sind, ledige Mütter mit ihren Kindern aufzunehmen, sie event. in ihrem Wirtschaftsbetriebe zu beschäftigen oder ihnen sonst eine geeignete Unterkunft und Existenz zu beschaffen, ferner uns geeignete Siedelungsterrains nachzuweisen, Arbeitsgelegenheit zu vermitteln oder sonst irgendwie bei der Werbung von Mit[Α 258]gliedern, Gründung von Ortsgruppen, Veranstaltung von öffentlichen Versammlungen, Propaganda durch Wort und Schrift etc. als Vertrauenspersonen und praktische Mitarbeiter an die Hand zu gehen. Nähere Auskunft erteilt der
Schriftführer
Dr. Max Marcuse, Berlin W. 8, Leipziger-Straße 42.
Telephon: I, 6515.
[431]Satzung.
§ 1.
Zweck des Bundes ist, ledige Mütter und deren Kinder vor wirtschaftlicher und sittlicher Gefährdung zu bewahren und die herrschenden Vorurteile gegen sie zu beseitigen.
§ 2.
Diese Ziele sucht der Bund zu erreichen
  • a) indem er ledigen Müttern zur Erringung wirtschaftlicher Selbständigkeit behilflich ist, insbesondere denjenigen, welche ihre Kinder selbst aufziehen wollen, durch Schaffung von (ländlichen und städtischen) Mütterheimen,
  • b) durch eine allgemeine Mutterschaftsversicherung,
  • c) durch Verbesserung der rechtlichen Lage der unehelichen Mütter und Kinder,
  • d) durch Propaganda jeder Art (öffentliche Versammlungen, Artikel in der Presse, aufklärende Broschüren und Flugblätter, sowie ein eigenes Organ).
§ 3.
Mitglied des Bundes kann – ohne Rücksicht auf Geschlecht, Beruf, Religion, politische oder sonstige Anschauungen – jeder werden, der die Ziele des Bundes billigt. Der Erwerb der Mitgliedschaft geschieht durch Anmeldung und Einsendung des nach Selbsteinschätzung (jedoch nicht unter Μ. 1,–) zu bemessenden Jahresbeitrages an den Schriftführer, dessen Quittung als Mitgliedskarte gilt. Zum Aus[A 259]tritt genügt eine bis längstens 3 Monate vor Beginn des neuen Geschäfts-(Kalender-)Jahres
b
[431]A: (Kalender)-Jahres
einzusendende Austrittserklärung.
§ 4.
Die Leitung des Bundes liegt in den Händen eines Ausschusses von mindestens 36 Mitgliedern, der sich durch Zuwahl ergänzen, auch bis um ein Viertel seines Bestandes erweitern kann. Er wählt aus seinen Mitgliedern einen Vorstand von 5–7 Mitgliedern zur Führung der laufenden Geschäfte, der die Vorstandsämter unter sich [432]verteilt. Dieser hat alle zur Erreichung der Zwecke des Bundes erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, jedoch dem Ausschusse über seine Geschäftsführung periodisch Bericht zu erstatten und wichtige Angelegenheiten zur Beschlußfassung zu unterbreiten.
§ 5.
Die vom Vorsitzenden einzuberufende Generalversammlung findet alle 2 Jahre statt; ihr liegt vor allem die Wahl der zu je einem Drittel in regelmäßigem Turnus ausscheidenden Ausschußmitglieder ob. Im Falle der Auflösung beschließt sie über Verwendung des Bundesvermögens.
§ 6.
Die am gleichen Platze wohnenden Mitglieder des Bundes können sich zu Ortsgruppen zusammenschließen, welche sich selbst die erforderliche Organisation geben und freie Hand hinsichtlich ihrer Betätigung haben, sofern diese nicht mit dem Grundgedanken und praktischen Arbeiten des Gesamtbundes kollidiert, in welchem Falle der Ausschuß das Recht des Einspruchs und event. der Auflösung hat
1)
[432] Anm.: Der Ausschuß des B[undes] f[ür] M[utterschutz] hat in seiner Sitzung vom 26. Februar 1905 u. a. folgende Beschlüsse gefaßt:
  • 1. Landesverbände können korporative Mitglieder werden, wenn sie die §§ 1 und 2 der Bundesstatuten zu den ihren machen.
  • 2. Ortsgruppen haben mindestens 20 % ihrer eigenen als Mitgliederbeiträge gezeichneten Jahreseinnahmen an die Bundeskasse abzuliefern. Einmalige Beiträge verbleiben ihnen ganz.
.