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Die digitale Max Weber-Gesamtausgabe.

[414]Editorischer Bericht

Zur Entstehung

An der Frage, wie mit der Ruine des Heidelberger Schlosses umzugehen sei, entzündete sich um die Jahrhundertwende eine heftige Kontroverse. Während die einen den Wiederaufbau des Schlosses in seiner ursprünglichen Gestalt als ein Symbol der „wieder gewonnenen Macht und Größe des Vaterlandes“ forderten,
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[414] So in einem Aufruf der Generalversammlung des Verbandes der deutschen Architekten- und Ingenieur-Vereine vom 23. August 1882, in: Deutsche Bauzeitung, Nr. 68 vom 26. Aug. 1882, S. 399.
stand bei den anderen die Erhaltung der Ruine im Vordergrund, was jeglichen Rekonstruktionsversuch ausschloß. Darin kamen die widerstreitenden Auffassungen von Denkmalpflege zum Ausdruck, die sich während des 19. Jahrhunderts herausgebildet hatten.
Die beiden bedeutendsten Bauten des Heidelberger Schlosses – der unter Kurfürst Otto Heinrich von der Pfalz von 1556 bis 1563 im Stil der Spätrenaissance errichtete Ottheinrichsbau sowie der unter Kurfürst Friedrich IV. von 1601 bis 1604 fertiggestellte manieristische Friedrichsbau – waren im Pfälzischen Erbfolgekrieg 1689 und 1693 durch französische Truppen zerstört worden. Die danach teilweise wiederhergestellte Anlage wurde im Jahre 1764 ein Opfer der Flammen, und eine Ruine blieb zurück.
Um zu klären, was zu geschehen habe, richtete die oberste Aufsichtsbehörde, das Großherzoglich badische Finanzministerium, im Jahre 1883 ein „Schloßbaubureau“ ein, das den Bestand technisch untersuchen sollte.
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Vgl. Zeller, Adolf, Heidelberger Schloß. Werden, Zerfall und Zukunft. In 12 Vorträgen dargestellt. – Karlsruhe: G. Braunsche Hofbuchdruckerei 1905, S. 108.
Im September 1891 fand eine erste Schloßbaukonferenz statt, bei der sich eine von der badischen Staatsregierung einberufene Sachverständigenkommission aus Architekten und Kunsthistorikern auf der Grundlage des vom Baubureau zusammengestellten Materials mit der Problematik beschäftigte. Diese Kommission gab ein aus acht Punkten bestehendes Votum ab, das [415]darauf hinauslief, an der gegenwärtigen Physiognomie des Bauwerks nichts zu ändern, d. h. die „vorzunehmenden Arbeiten […] bis in die kleinsten Teile auf Erhaltung des Bestehenden“ zu richten.
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[415] Ebd., S. 110.
Bei den folgenden Sanierungsarbeiten zeigten sich jedoch schwere Schäden am Friedrichsbau. Ein vom Finanzministerium 1894 eingeholtes Gutachten der badischen Oberbaudirektion befürwortete nun in Übereinstimmung mit einer neu einberufenen Kommission – im Gegensatz zu dem Entschluß von 1891 – eine Wiederherstellung nicht nur des Friedrichsbaus, sondern aller Bauten. Schließlich übernahm der an der Technischen Hochschule Karlsruhe lehrende Architekt und Oberbaurat Karl Schäfer die Arbeiten am Friedrichsbau.
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Vgl. ebd., S. 111–114.
Schäfer wurde vom badischen Finanzministerium darüber hinaus mit einem Gutachten über den Umfang der notwendigen Restaurierungsmaßnahmen beauftragt. Diesem Gutachten fügte Schäfer ein ausgearbeitetes Projekt über die Wiederherstellung des Ottheinrichsbaus bei, den er in den vermeintlichen Zustand der Erbauungszeit versetzen wollte. Das Schäfersche Projekt war Anlaß, eine zweite Schloßbaukonferenz einzuberufen, die am 15. Oktober 1901 unter Vorsitz des badischen Finanzministers Adolf Buchenberger, der als Befürworter der Wiederherstellung galt, in Heidelberg tagte. Unter den Sachverständigen waren nur noch wenige Mitglieder der Konferenz von 1891. Während eine kleinere Gruppe um den Heidelberger Kunsthistoriker Henry Thode im Sinne des Votums von 1891 weiterhin für die Konservierung des Bestehenden eintrat, plädierte jetzt die Mehrheit für eine Restaurierung des Ottheinrichsbaus nach den Plänen Karl Schäfers.
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Vgl. hierzu die Verhandlungen der Heidelberger Schloßbau-Konferenz vom 15. Oktober 1901. Amtliche Aktenstücke, veröffentlicht im Auftrag des Großherzoglich Badischen Finanzministeriums. – Karlsruhe: G. Braunsche Hofbuchdruckerei 1902.
Gegen diese mögliche „Verschäferung des Schlosses“, wie der Kunsthistoriker Georg Dehio formulierte,
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Dehio, Georg, Was wird aus dem Heidelberger Schloß werden?. – Straßburg: Karl J. Trübner 1901, S. 15.
bildete sich nicht nur in der Fachwelt, sondern auch in der Öffentlichkeit starker Widerstand. Die immer schärfer geführte Kontroverse zwischen Befürwortern und Gegnern einer Rekonstruktion fand über Baden hinaus Beachtung.
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Vgl. hierzu die Sammlung von Publikationen und Zeitungsberichten in den Mitteilungen zur Geschichte des Heidelberger Schlosses. Hg. vom Heidelberger Schloßverein, Band 4, Heft 3/4: Zur Geschichte des Streits um die Erhaltung des Ottheinrichsbaues auf dem Heidelberger Schloß. Auszüge der Akten, bearb. von Wilhelm Valentiner. – Heidelberg: Karl Groos 1903.
Während der Beratungen in der badischen II. Kammer am 13. Februar 1902 sagte Finanzminister Buchenberger zu der Schloßangelegenheit, man sei „von jedem Restaurationsfanatismus völlig frei“; gleichwohl müsse tech[416]nisch erörtert werden, ob der Ottheinrichsbau als Ruine erhalten werden könne. Gehe dies nicht, so habe man die Verpflichtung, die „Erhaltung des Schlosses und seiner einzelnen Teile für möglichst lange Zeiten – tunlichst für Jahrhunderte“, und zwar durch tiefere Eingriffe, d. h. einen Ausbau, zu versuchen. Die Frage sei zur Zeit jedoch „noch nicht spruchreif“. Es müsse weitere Untersuchungen durch Sachverständige geben.
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[416] Verhandlungen der Stände-Versammlung des Großherzogthums Baden vom Landtag 1901/02. Protokollheft der zweiten Kammer. – Karlsruhe: Badenia 1902, S. 81–86.
Dementsprechend kam es am 17./18. April 1902 in Heidelberg zu einer ausschließlich aus Bausachverständigen bestehenden Versammlung,
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Vgl. hierzu die Verhandlungen der zweiten Heidelberger Schloßbaukonferenz vom 17./18. April 1902. Veröffentlicht im Auftrag des Großherzoglich Badischen Finanzministeriums. – Karlsruhe: G. Braunsche Hofbuchdruckerei 1902.
was die Frankfurter Zeitung zu dem Kommentar veranlaßte, die Kommission sei „ganz einseitig zusammengesetzt“ worden. Da es nicht nur um technische, sondern auch um ästhetische und kunstgeschichtliche Fragen gehe, hätte das badische Finanzministerium „gut daran gethan, auch Vertreter der schönen Künste und der Kunstwissenschaft hinzuzuziehen.“
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Frankfurter Zeitung, Nr. 107 vom 18. April 1902, Ab. Bl., S. 1.
Dem Blatt schien mit dem Zusammentreten der „fachmännischen Commission […] der Anfang eines vielgefürchteten Endes gekommen“ zu sein, das „gar kein anderes sein kann, als die schließliche gänzliche Renovirung und der Ausbau, nicht nur des Ottheinrichbaues, sondern des gesamten Schlosses.“
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Ebd., Nr. 112 vom 23. April 1902, 2. Mo.Bl., S. 1.
In der Tat kam die Kommission zu dem Ergebnis, „die dauernde Erhaltung“ des Ottheinrichsbaus sei „nicht zu erreichen“, ohne daß größere Eingriffe in dessen Substanz vorgenommen würden.
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Zeller, Heidelberger Schloß, S. 128
Ein Mitglied der Kommission freilich, der Berliner Oberbaurat Wilhelm Eggert, schlug statt eines Ausbaus eine Stützkonstruktion aus Eisenbeton vor. Eggert, vom badischen Finanzministerium beauftragt, seinen Vorschlag auszuarbeiten, legte am 24. Juni 1902 ein Gutachten nebst Entwurf zu einer Verstärkung des Ottheinrichsbaus mit Eisenbetonbalken und dazugehörigen statischen Untersuchungen vor.
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Das Gutachten Eggerts „betreffend die statischen Verhältnisse des Otto Heinrichbaues im Schloß zu Heidelberg, insbesondere der Hof-(West-)Fassade“ findet sich als Beilage zum Protokoll der 64. öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer vom 30. April 1904, in: Verhandlungen der Stände-Versammlung des Großherzogtums Baden vom Landtag 1903/1904. Beilagen zu den Protokollen der zweiten Kammer. Drittes Beilagenheft. – Karlsruhe: Badenia 1904, Nr. 50, S. 291–303.
Der Eg[417]gertsche Plan wurde jedoch schließlich verworfen.
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[417] Dies geschah aufgrund der Gegengutachten der Referenten der Ministerialkommission für das Hochbauwesen im Großherzogtum Baden, des Freiburger Baudirektors Max Meckel vom 10. Oktober 1903, des Züricher Architekten Friedrich Bluntschli vom 10. November 1903 und des Karlsruher Architekten Friedrich Ratzel vom 25. November 1903. Negative Gutachten gaben auch die Großherzogliche Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues am 21. Januar 1903 sowie die Heidelberger Bauräte Fritz Seitz und Julius Koch am 1. Mai 1903 ab, ebd., S. 304–318. Alle Gutachten hielten es für ausgeschlossen, daß die von Eggert geplante Stützkonstruktion angebracht werden könne.
Eine Ministerialkommission stellte daraufhin am 17. Dezember 1903 fest, daß der Ottheinrichsbau nur durch „die Aufbringung eines Daches, verbunden mit dem inneren Ausbau“ zu retten sei. Mithin war, wie es der Nachfolger des inzwischen verstorbenen Finanzministers Buchenberger, Eugen Becker, formulierte, die Frage der Erhaltung des Baues in seiner gegenwärtigen Gestalt „für die Großh[erzogliche] Regierung erledigt“.
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So Becker in seinem Schreiben vom 28. April 1904 an den Präsidenten der badischen II. Kammer, ebd., S. 290.
Es fehle nur noch eine Entscheidung über die Art der Bedachung, für die erneut das Votum einer Sachverständigenkommission eingeholt werden sollte.
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Ebd.
Dabei schien man zu einem großen Doppeldach mit zwei Firsten zu tendieren. Dieses entsprach einem Stich von Merian aus dem Jahre 1616, der 1902 in Wetzlar zufällig in einer Sammlung alter Architekturzeichnungen gefunden worden war. Karl Schäfer – seit Juli jenes Jahres übrigens der Schwiegervater von Max Webers Schwester Lili – hatte seinen ursprünglichen Entwurf danach umgearbeitet.
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Vgl. Zeller, Heidelberger Schloß, S. 130 f.
In Erwartung der ministeriellen Genehmigung zum Wiederaufbau des Ottheinrichsbaus steigerte sich der Protest, der schon bei Abschluß der Restaurationsarbeiten am Friedrichsbau Ende 1903 wieder aufgeflammt war. Die Frankfurter Zeitung rief am 3. Juli 1904 dazu auf, eine „gewaltige Bewegung“ zu organisieren, die sich mit einer „Riesen-Petition“ als „eine unüberwindliche Schutzwehr“ vor die Heidelberger Schloßruine stelle.
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Frankfurter Zeitung, Nr. 183 vom 3. Juli 1904, 2. Mo.Bl., S. 1.
Den Gegnern aus Kunsthistoriker- und Architektenkreisen schloß sich auch der Lehrkörper der Heidelberger Universität an, der bereits im Dezember 1901 eine öffentliche Erklärung gegen die Restaurationspläne abgegeben hatte.
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Vgl. hierzu die entsprechenden Zeitungsauschnitte im GLA Karlsruhe 235/47 509.
Am 9. Juli 1904 fand in der Aula eine „Dozentenversammlung“ statt, die „ziemlich zahlreich besucht wurde“.
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Heidelberger Zeitung, Nr. 159 vom 11. Juli 1904, S. 2.
Zuvor hatte eine „freie Kommission“ unter Vorsitz des Prorektors der Universität, Wilhelm Braune, die hier abgedruckte, gegen den geplanten Wiederaufbau des Heidelberger Schlosses ge[418]richtete „Erklärung“ entworfen. Sie wurde von „sämtlichen anwesenden Dozenten“ unterschrieben und lag auch am 11. Juli noch für „diejenigen Herrn Dozenten, die der Versammlung nicht anwohnten, zur Unterschrift auf.“
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[418] Ebd.
Insgesamt unterzeichneten 136 Heidelberger Hochschullehrer, neben Max Weber auch Gerhard Anschütz, Adolph Hausrath, Georg Jellinek, Gustav Radbruch und Ernst Troeltsch. Wilhelm Braune übersandte die „Erklärung“ am 13. Juli 1904 dem Großherzoglichen Geheimen Kabinett in handschriftlicher
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Schreiben Wilhelm Braunes an das Großherzogliche Geheime Kabinett vom 13. Juli 1904, GLA Karlsruhe, Großherzogliches Geheimes Kabinett, 60/1923.
und einen Tag später dem Großherzoglichen Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts in gedruckter Form.
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Schreiben Wilhelm Braunes an das Großherzogliche Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts vom 14. Juli 1904, GLA Karlsruhe, Großherzogthum Baden. Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. Generalia. Kunst und Wissenschaft. Bausachen. Die Erhaltung alter Baudenkmale, hier des Heidelberger Schlosses. 235/47 509.
Am selben Tag, dem 14. Juli, wurde sie in der Heidelberger Tagespresse veröffentlicht.
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Im Heidelberger Tageblatt, Nr. 162 vom 14. Juli 1904, S. 1, erschien sie unter der Überschrift „Protesterklärung der Heidelberger Dozenten“. Ihr ist folgende redaktionelle Bemerkung vorangestellt: „Die Protesterklärung gegen den geplanten Wiederaufbau des Heidelberger Schlosses, die in der am vorigen Samstag in der Aula der Universität abgehaltenen allgemeinen Dozentenversammlung angenommen wurde, hat folgenden Wortlaut:“
Die diversen Kampagnen veränderten tatsächlich das Klima. Mit der Ablehnung des ersten Finanzierungsantrags für das noch nicht genau fixierte Aufbauprojekt durch die beiden badischen Kammern im Jahre 1906 war ein vorläufiges Ende des „Schloßstreits“ erreicht, den auch spätere Debatten nicht wiederzubeleben vermochten.

Zur Überlieferung und Edition

Der Abdruck folgt dem Text, wie er uns in der dem Großherzoglichen Geheimen Kabinett am 13. Juli 1904 in handschriftlicher Form vorgelegten „Erklärung“, GLA Karlsruhe, Großherzogliches Geheimes Kabinett, 60/1923, überliefert ist (A). Die dem Großherzoglichen Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts übermittelten sowie die in der Heidelberger Tagespresse veröffentlichten Fassungen, die gegenüber A nur geringfügige orthographische Abweichungen aufweisen, werden hier vernachlässigt.